Tipps für die Haus-Schenkung
Steht für Sie bereits fest, wer Ihr Haus erbt? Mit einer Schenkung können Sie frühzeitig klären, wie es mit der Immobilie weitergeht. Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps an die Hand, die Sie vor Fehlerquellen bewahren.
Was ist eine Immobilienschenkung?
Mit einer Schenkung übertragen Sie Ihr Haus ohne Gegenleistung bereits zu Lebzeiten auf andere Personen wie beispielsweise Ihre Kinder. Dazu ist eine notarielle Beurkundung des Schenkungsvertrags erforderlich sowie eine Grundbuchänderung. Anschließend müssen Sie und der Beschenkte das Finanzamt informieren. Die Frist beträgt drei Wochen nach Erhalt der Schenkung. Im Anschluss zahlen Sie die Schenkungssteuer.
Wichtige Inhalte des Vertrags
Im Regelfall bleibt der Schenkende weiterhin im Haus wohnen. Dies sollten Sie über ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch vertraglich festhalten. Ein Nießbrauch hat den Vorteil, dass Sie von potenziellen Einnahmen profitieren, wenn Sie das Haus vermieten wollen.
Über eine Rückfallklausel sichern Sie sich zusätzlich ab. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen der Schenkungsvertrag aufgelöst wird. Mögliche Rückforderungsgründe sind beispielsweise die Geschäftsunfähigkeit, Insolvenz oder der Tod des Beschenkten zu Ihren Lebzeiten, eine Scheidung oder die Nichterfüllung von Auflagen.
Schenkungssteuer und Freibeträge
Im Regelfall wird bei einer Schenkung die Erbfolge vorweggenommen. Das heißt, dass der Beschenkte die Immobilie sowieso erben würde. Dabei hat eine Schenkung allerdings zwei entscheidende Vorteile: Erstens unterstützen Sie den Beschenkten im gesamten Abwicklungsprozess und zweitens profitiert er mitunter von Freibeträgen. Wie hoch die Schenkungssteuer und die Freibeträge ausfallen, legt das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fest.
Beratung von einem Experten
Sie sind noch unsicher, ob eine Schenkung infrage kommt? Wir beraten Sie gerne und vermitteln Ihnen kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.