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Wissenswertes

Scheidung und Immobilie: Diese Optionen haben Ex-Partner

Nach der Trennung oder Scheidung möchten Sie die einst gemeinsam bewohnte Immobilie so schnell wie möglich veräußern? So geht es vielen Ex-Partnern. Aber die nächsten Schritte sollten gut überlegt sein, denn nicht immer ist ein Verkauf die beste Option. In einer Zugewinngemeinschaft wird das gemeinsame Vermögen bei einer Scheidung zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Eine Immobilie stellt dabei ein großes Problem dar, da man sie nicht ohne Weiteres in zwei Hälften teilen kann. Scheidungspaare haben verschiedene Möglichkeiten für den Umgang mit der gemeinsamen Immobilie nach der Trennung.

Immobilie verkaufen - Mutzhas Immobilien

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„Wir bieten Ihnen eine schnelle und kostenlose Online-Sofort-Bewertung Ihrer Immobilie an. Hierfür ziehen wir die Marktbeobachtungen aus unserer eigenen Research-Abteilung hinzu. Wir vergleichen Ihr Objekt mit ähnlichen Angeboten in vergleichbarer Lage. Unsere Auswertung gibt Ihnen eine erste Orientierung zum Marktwert Ihrer Immobilie. Dieses digitale Verfahren kann aber eine individuelle Detail-Bewertung vor Ort durch unseren Fachmann nicht ersetzen. Für einen ersten Richtwert ist es aber bestens geeignet.“

Zur Wertermittlung

Das sollten Sie wissen

Diese Möglichkeiten haben Sie

Selbstnutzung & Auszahlung des Ex-Partners: Eine Option ist, dass ein Partner die Immobilie weiter bewohnt und den anderen auszahlt. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn Kinder mit im Haushalt leben und diese nicht ihr gewohntes Umfeld verlassen sollen. Eine Auszahlung des Eigentumsanteils ist allerdings nur für Immobilien möglich, die während der Ehe erworben oder gebaut wurden. Wurde die Immobilie geerbt, ist eine Auszahlung des Partners nicht möglich. Zu bedenken ist, dass der verbleibende Partner über die finanziellen Mittel verfügen muss, um den Ex-Partner auszuzahlen. Außerdem müssen laufende Kredite auf den alleinigen Eigentümer übertragen werden. Unter Umständen kann die Bank hier ein Veto einlegen, wenn sie den neuen alleinigen Eigentümer nicht für ausreichend kreditwürdig hält. In diesem Fall könnten Tilgungsraten mit eventuellen Unterhaltszahlungen verrechnet werden. 

Realteilung und Teilvermietung: Eine Alternative wäre die Realteilung der Immobilie, sofern die baulichen Gegebenheiten eine Teilung in zwei separate Wohneinheiten zulassen und der Umbau nicht zu kostspielig wird. Während zum Beispiel der eine Partner seinen Teil der Immobilie bewohnt, kann der andere seinen Eigentumsanteil vermieten. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass beide Eigentümer ihren Immobilienteil vermieten oder selbst bewohnen. Wichtig ist, dass eine Realteilung der Immobilie vertraglich beim Notar beglaubigt wird, damit es sich um zwei unabhängige Wohneinheiten handelt. Jeder Partner kann frei über sein Eigentum bestimmen. Aber: Die Ex-Partner bilden eine Eigentümergemeinschaft, denen gemeinschaftlich das Grundstück gehört und verwaltet werden muss. Wer mit dem Ex-Partner nicht mehr freundschaftlich oder sachlich kommunizieren kann, sollte von dieser Lösung absehen. 

Verkauf und Umzug beider Partner: Ist die Immobilie für einen Partner alleine zu groß oder es fehlen die finanziellen Mittel, um den anderen auszuzahlen, bietet sich der Verkauf der Immobilie an. Das ist auch die am häufigsten gewählte Option für Scheidungsimmobilien, da sie einen klaren Schnitt setzt. Der Erlös kann fair nach den Eigentumsanteilen aufgeteilt werden und die Ex-Partner sind nicht mehr aneinandergebunden – wie etwa bei einer Teilvermietung. Allerdings müssen beide Partner, sofern beide Eigentümer sind, dem Verkauf zustimmen. Wichtig ist, dass bei einem gemeinsamen Verkauf die Spekulationsfrist von zehn Jahren berücksichtigt wird. Erst nach Ablauf dieser Frist – oder wenn die Immobilie in zwei Kalenderjahren selbst genutzt wurde – kann die Immobilie steuerfrei verkauft werden. Ob ein Verkauf der Immobilie steuerliche Nachteile mit sich bringt, klärt eine ausführliche Beratung

Vermietung der gesamten Immobilie: Wenn Sie sich über das weitere Vorgehen nicht einig sind, eine Teilung der Immobilie nicht möglich ist oder Sie nicht verkaufen möchten, spricht vieles für eine Vermietung der ganzen Immobilile und ggf. Teilung der Einnahmen. Sie generieren Mieteinnahmen, mit denen Sie beispielsweise Kredite weiter abzahlen können, und können sich gleichzeitig immer noch über das weitere Vorgehen mit der Immobilie abstimmen. Sie sollten jedoch im Hinterkopf behalten, dass mit einer Vermietung immer auch Rechte und Pflichten als Vermieter auf Sie zukommen, denen Sie gerecht werden müssen.

An Ihrer Seite

Fachlicher Rat minimiert Risiken

Der fachliche Rat und Beistand eines professionellen Maklers ist in vielen Situationen für Scheidungspaare, die ihre Immobilien-Vermögenswerte aufteilen wollen, von Vorteil. Zum einen ist für alle Optionen, die Ex-Partner nach der Scheidung haben, eine fachgerechte Immobilienbewertung erforderlich, da der aktuelle Marktwert der Immobilie bestimmt werden muss. Zum anderen bietet ein Makler einen sachlichen Blick auf die bestmöglichen Optionen in Bezug auf die Scheidungsimmobilie und kann als neutraler Ansprechpartner dienen. 

Bei einem so hohen Vermögenswert wie einer Immobilie ist es ratsam, trotz aller Differenzen gemeinsam zu überlegen, wie mit der Scheidungsimmobilie umgegangen wird, um keine finanziellen Nachteile durch zu niedrige Verkaufserlöse oder Steuerzahlungen zu erhalten.

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Wertermittlung direkt vom Fachmann

Persönliche Wertermittlung

„Unsere Spezialisten ermitteln seit vielen Jahren den Wert von Immobilien am Standort München. Als Profis nutzen wir für unsere Objektbewertungen die nach §194 BauGB zugelassenen Bewertungsmethoden: das Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichsverfahren. Außerdem kennen und verstehen wir den Immobilienmarkt vor Ort und sind mit den lokalen Besonderheiten bestens vertraut. Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie, Ihr Grundstück oder Ihre Gewerbeimmobilie zu verkaufen? Gerne bewerten wir Ihr Objekt kostenlos und unverbindlich.“

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Unsere Strategie

Haus, Wohnungen und Grundstück verkaufen

Der Immobilienmarkt in München, insbesondere in den zentralen Lagen, ist nach wie vor sehr beliebt. Die Preise für Eigentumswohnungen sind in den vergangenen Monaten weiter gestiegen – kaum verwunderlich, denn viele Arbeitnehmer in München werden von den großen Unternehmen angeheuert und können hohe Quadratmeterpreise zahlen. Für Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung in München verkaufen möchten, ist das ein idealer Zeitpunkt. 

Wo bereits wenig Wohnungen zur Verfügung stehen, sind Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser erst recht rar. Die Liste an Kaufinteressenten nach derlei Objekten in München ist lang. An den Verkauf Ihres Hauses gehen wir methodisch heran: Wir denken von groß nach klein, schaffen mit Daten und Analysen die richtige Grundlage für alle Entscheidungen – vom Angebotspreis bis zur Ansprache der Zielgruppe über passende Kommunikationskanäle.

Die Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder auch Gewerbeobjekte ist in München ungebrochen hoch. Beste Voraussetzungen für Sie als Verkäufer, ein zufriedenstellendes Verkaufsergebnis zu erzielen. Durch unsere sorgfältige Vorbereitung und unser durchdachtes Vorgehen haben Sie nicht nur wenig Aufwand mit dem Verkauf des Grundstücks, sondern am Ende auch den höchstmöglichen Verkaufserlös. 

In der heutigen Zeit, geprägt durch starke visuelle Reize, müssen Immobilienfotos und Luftaufnahmen eine gewisse Wirkung erzielen und Atmosphäre vermitteln, damit sich Interessenten angesprochen fühlen. Wir setzen auf authentische Immobilienfotografie und beeindruckende Luftaufnahmen – optimal aufbereitet für Immobilienanzeigen, soziale Netzwerke und Exposés.

Wissenswertes zu Immobilie & Scheidung

Was ist bei Scheidungsimmobilien zu beachten?

Bei einer Scheidung gibt es mehrere Optionen: Ein Partner übernimmt die Immobilie und kauft den anderen aus, beide verkaufen die Immobilie und teilen den Erlös oder sie behalten die Immobilie und regeln die Nutzung individuell, was meist jedoch nur eine temporäre Lösung darstellt.

Der Wert der Immobilie bzw. Angebotspreis kann entweder durch Einigung der Parteien oder besser durch eine professionelle Wertermittlung, z.B. durch einen Sachverständigen oder Immobilienmakler, bestimmt werden. Die professionelle Bewertung eines Experten berücksichtigt aktuelle Marktwerte, den Zustand der Immobilie sowie eventuelle Verbindlichkeiten.

Ohne eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung kann niemand gezwungen werden, das gemeinsame Zuhause zu verlassen. Im Fall einer Scheidung kann jedoch die Wohnsituation gerichtlich geregelt werden, besonders wenn Kinder involviert sind oder ein Partner die Immobilie nicht alleine halten kann.

Wenn Sie die Immobilie behalten möchten, müssen Sie den anderen Partner auszahlen, was oft die Übernahme eventueller gemeinsamer Schulden einschließt. Es ist wichtig, den Wert der Immobilie fair zu bestimmen und sicherzustellen, dass Sie die finanzielle Last alleine tragen können.

Die Hypothek ist Teil der finanziellen Verpflichtungen und muss in der Einigung berücksichtigt werden. Wenn die Immobilie verkauft wird, wird die Hypothek aus dem Verkaufserlös beglichen. Wenn ein Partner die Immobilie behält, muss die Hypothek üblicherweise umgeschrieben oder neu finanziert werden.

Beide Partner sind gegenüber der Bank für den Kredit haftbar, solange keinerlei Änderungen am Kreditvertrag vorgenommen wurden. Zahlungsausfälle können gravierende Konsequenzen haben, inklusive eines potenziellen Konkurses oder Zwangsversteigerung der Immobilie.

Wenn eine Einigung ausbleibt, kann das Familiengericht entscheiden. Dies kann zur Anordnung der Teilungsversteigerung führen, bei der die Immobilie öffentlich versteigert wird und die Erlöse zwischen den Parteien aufgeteilt werden.

Auch wenn Sie nicht im Grundbuch stehen, können Sie unter Umständen einen finanziellen Anspruch haben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Erwerb oder Werterhalt der Immobilie beigetragen haben. Dies kann rechtlich komplex sein und sollte mit einem Anwalt besprochen werden.

Unsere Referenzen

Erfolgreich verkauft

Unsere Leistungsdaten zeigen klar: Für unsere Kunden
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Kundenstimmen

Unsere Bewertungen

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Auftraggeber vielmals übertreffen.

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„Vielen herzlichen Dank für die überaus kompetente und freundliche Unterstützung beim Verkauf unserer Wohnung. Ihre ständige Präsenz und Zuverlässigkeit haben uns sehr beeindruckt. Man erkennt in allen Aktivitäten Ihre Leidenschaft für Ihren Beruf.“