In Deutschland variieren die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben. Für Immobilienerbschaften gelten die gleichen Freibeträge wie für andere Vermögenswerte. Zum Stand Anfang 2023 sind die Freibeträge wie folgt festgelegt:
- Ehepartner bzw. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: 500.000 Euro
- Kinder und Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 Euro
- Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
- Urenkel: 100.000 Euro
- Eltern und Großeltern bei Erbschaften (bei Schenkungen gelten andere Beträge): 100.000 Euro
- Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern: 20.000 Euro
- Alle anderen Erben und Beschenkten, inklusive nicht verwandter Personen: 20.000 Euro
Es ist zu beachten, dass diese Freibeträge alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Wenn der Wert der geerbten Immobilie den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer hängt zusätzlich von der Steuerklasse des Erben ab. Es ist empfehlenswert, sich in steuerrechtlichen Fragen zur Immobilienerbschaft an einen Fachanwalt oder Steuerberater zu wenden, um individuelle Umstände und mögliches Sparpotenzial zu berücksichtigen.