ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG
1. Geltung
Mit dem Anfordern eines Exposés und in Kenntnisnahme unserer Provisionsregelung kommt zwischen der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG und dem Interessenten ein Maklervertrag zustande, der provisionspfl ichtig ist. Diese AGB sind Bestandteil dieses Vertrags und werden vom Kunden anerkannt.
2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
Die von der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG bereitgestellten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Regelung und schließt ein Dritter oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der provisionspfl ichtig wäre, so schuldet der Kunde Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG bleiben unberührt.
3.Angebote
Die Angebote der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG sind unverbindlich und freibleibend. Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben zu Objekten basieren auf den Informationen des Verkäufers oder Vermieters. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen. Es obliegt dem Kunden, die Angaben eigenständig zu prüfen. Eine Haftung wird nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen.
4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Mit der Mitteilung der Objektadresse und/oder des Anbieters weist die Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG ausdrücklich auf ihre Provisionsforderung im Falle eines Ankaufs, Tauschs oder einer Anmietung hin. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald durch den Nachweis oder die Vermittlung der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG ein Hauptvertrag bezüglich des angebotenen Objekts zustande kommt. Es genügt die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen wird, solange der wirtschaftliche Erfolg identisch oder nur unwesentlich abweicht.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Die Provision wird bei Abschluss des Kauf-, Tausch- oder Mietvertrags fällig und ist nach Rechnungserhalt zu zahlen. Die Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG hat das Recht, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein. Käufer und Verkäufer erteilen der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG eine Vollmacht für eine Maklerklausel und eine Vollstreckungsklausel bei Nichtzahlung. Sollte der Vertrag ohne Beteiligung der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG unverzüglich über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags zu informieren und Einsicht ins Grundbuch zu gewähren.
6. Höhe der Provision
Die Provision bemisst sich am Gesamtkaufpreis bzw. Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch basiert die Provision auf dem vom Kunden erworbenen Immobilienwert, wie er in der notariellen Urkunde festgelegt ist. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Käuferprovision 3,57 % des Kaufpreises bzw. Tauschwerts oder 3,57 Monatsmieten bei Gewerbemietobjekten, jeweils inkl. 19 % MwSt. 7. Doppeltätigkeit Die Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei (Verkäufer/Vermieter) tätig zu sein. Bei Doppeltätigkeit verpflichtet sich die Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG zur Unparteilichkeit.
8. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das von der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt er dies, haftet er für alle Aufwendungen, die der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG durch die fehlende oder verspätete Mitteilung entstehen.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10. Informationspficht nach VSBG
Die Mutzhas Immobilien GmbH & Co. KG ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München. 12. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.