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Wissenswertes

Immobilie in München geerbt: Das erwartet Sie

Sich kurz nach dem Tod eines geliebten Menschen auch noch um die geerbte Immobilie kümmern zu müssen, ist für viele Erben eine große Belastung. Da der Staat Erben nur eine kurze Trauerzeit gewährt, sollte man zeitnah, aber trotzdem nicht überstürzt handeln. Wir geben einen Überblick über den weiteren Verlauf und Ihre Optionen als Erbe einer Immobilie in und um München. 

Immobilie verkaufen - Mutzhas Immobilien

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„Wir bieten Ihnen eine schnelle und kostenlose Online-Sofort-Bewertung Ihrer Immobilie an. Hierfür ziehen wir die Marktbeobachtungen aus unserer eigenen Research-Abteilung hinzu. Wir vergleichen Ihr Objekt mit ähnlichen Angeboten in vergleichbarer Lage. Unsere Auswertung gibt Ihnen eine erste Orientierung zum Marktwert Ihrer Immobilie. Dieses digitale Verfahren kann aber eine individuelle Detail-Bewertung vor Ort durch unseren Fachmann nicht ersetzen. Für einen ersten Richtwert ist es aber bestens geeignet.“

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Das sollten Sie wissen

Diese Möglichkeiten haben Sie

Erbe annehmen oder ausschlagen: Nur, weil der Erblasser Ihnen die Immobilie überlassen hat oder Sie gemäß der gesetzlichen Erbfolge neuer Eigentümer werden sollen, bedeutet dies nicht, dass Sie das Erbe annehmen müssen. Informieren Sie sich daher zunächst über die Immobilie, ihren Zustand und mögliche Lasten, die auf dem Grundstück liegen. Wie hoch sind die laufenden Kosten für die Immobilie? Müssen Kredite getilgt werden? Bestehen Nieß-, Nutz- und Wohnrechte für Dritte?  Der Gesetzgeber räumt Ihnen hierfür sechs Wochen Zeit ein. Dann müssen Sie sich entscheiden, ob Sie das gesamte Erbe annehmen oder ausschlagen. 

Immobilie umschreiben lassen: Haben Sie sich als Erbe oder Erbengemeinschaft entschieden, das Erbe anzunehmen, benötigen Sie für das Umschreiben der Immobilie und das weitere Vorgehen den Erbschein, der dokumentiert, dass Sie rechtmäßiger Nachfolger des vorherigen Besitzers sind. Den Erbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht – meist das örtliche Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen – beantragen. Mit dem Erbschein nehmen Sie das Erbe inklusive aller Vermögenswerte und Schulden an. Für die Ausstellung des Erbscheins berechnet das Amtsgericht eine Gebühr, die sich an der Höhe der gesamten Erbschaft bemisst. Mit dem Erbschein können Sie nun dem Grundbuchamt nachweisen, dass Sie rechtmäßiger Erbe der Immobilie sind und sich als neuer Eigentümer eintragen lassen. Die Grundbucheintragung ist bei geerbten Immobilien kostenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach der Erbschaft vorgenommen wird.  

Geerbte Immobilie bewohnen, verkaufen oder vermieten: Die einen möchten die Immobilie so schnell wie möglich nach dem Tod des Erblassers verkaufen und gehen damit unter Umständen ein zu niedriges Kaufangebot ein. Die anderen können unmittelbar nach dem Verlust des Verstorbenen nicht loslassen und lassen gegebenenfalls wichtige Entscheidungen unbeachtet. Es ist daher ratsam, sich mit der Überlegung “Was geschieht mit der Erbimmobilie?” nicht allzu viel Zeit zu lassen. Man sollte aber auch nichts überstürzen. Denn gegebenenfalls fallen mit der Erbschaft nicht nur Kosten für die Erbschaftssteuer an, sondern auch für die Spekulationssteuer. Diese wird fällig, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb wieder veräußert wird. Das gilt auch im Falle einer Erbschaft. Wurde die Immobilie vom Erblasser selbst bewohnt, kann sie nach zwei Jahren steuerfrei verkauft werden. 

Erbschaftssteuer fällt auf das gesamte geerbte Vermögen an, sobald die jeweilige Freigrenze überschritten wurde. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder und Stiefkinder von 400.000 Euro und Enkel von 200.000 Euro. Alle Vermögenswerte darüber hinaus werden besteuert (je nach Höhe und Steuerklasse des Erben). 

Insbesondere mit Blick auf die Steuerlast oder den zu erwartenden Verkaufserlös empfiehlt es sich, das weitere Vorgehen mit der Erbschaftsimmobilie gründlich zu durchdenken. Alternativen zum Verkauf der geerbten Immobilien können die Selbstnutzung oder die Vermietung sein. Je nach Zustand der Immobilie und Marktlage kann es ratsam sein, sie zu renovieren oder auf einen besseren Zeitpunkt für den Verkauf zu warten. 

An Ihrer Seite

Eine individuelle Beratung liefert Antworten

Als erfahrene Makler können wir Sie in diesen Fragen rund um die geerbte Immobilie in München fachkundig beraten und Ihnen wichtige Antworten zum Verkehrswert oder zur möglichen Erbschaftssteuer liefern. Das entlastet Sie in Ihrer aktuellen Situation sehr und hilft, dennoch die richtigen Entscheidungen in Bezug auf die Erbschaftsimmobilie zu treffen. Gerne beraten wir Sie persönlich.

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„Unsere Spezialisten ermitteln seit vielen Jahren den Wert von Immobilien am Standort München. Als Profis nutzen wir für unsere Objektbewertungen die nach §194 BauGB zugelassenen Bewertungsmethoden: das Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichsverfahren. Außerdem kennen und verstehen wir den Immobilienmarkt vor Ort und sind mit den lokalen Besonderheiten bestens vertraut. Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie, Ihr Grundstück oder Ihre Gewerbeimmobilie zu verkaufen? Gerne bewerten wir Ihr Objekt kostenlos und unverbindlich.“

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Unsere Strategie

Haus, Wohnungen und Grundstück verkaufen

Der Immobilienmarkt in München, insbesondere in den zentralen Lagen, ist nach wie vor sehr beliebt. Die Preise für Eigentumswohnungen sind in den vergangenen Monaten weiter gestiegen – kaum verwunderlich, denn viele Arbeitnehmer in München werden von den großen Unternehmen angeheuert und können hohe Quadratmeterpreise zahlen. Für Eigentümer, die ihre Eigentumswohnung in München verkaufen möchten, ist das ein idealer Zeitpunkt. 

Wo bereits wenig Wohnungen zur Verfügung stehen, sind Einfamilienhäuser oder Reihenhäuser erst recht rar. Die Liste an Kaufinteressenten nach derlei Objekten in München ist lang. An den Verkauf Ihres Hauses gehen wir methodisch heran: Wir denken von groß nach klein, schaffen mit Daten und Analysen die richtige Grundlage für alle Entscheidungen – vom Angebotspreis bis zur Ansprache der Zielgruppe über passende Kommunikationskanäle.

Die Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder auch Gewerbeobjekte ist in München ungebrochen hoch. Beste Voraussetzungen für Sie als Verkäufer, ein zufriedenstellendes Verkaufsergebnis zu erzielen. Durch unsere sorgfältige Vorbereitung und unser durchdachtes Vorgehen haben Sie nicht nur wenig Aufwand mit dem Verkauf des Grundstücks, sondern am Ende auch den höchstmöglichen Verkaufserlös. 

In der heutigen Zeit, geprägt durch starke visuelle Reize, müssen Immobilienfotos und Luftaufnahmen eine gewisse Wirkung erzielen und Atmosphäre vermitteln, damit sich Interessenten angesprochen fühlen. Wir setzen auf authentische Immobilienfotografie und beeindruckende Luftaufnahmen – optimal aufbereitet für Immobilienanzeigen, soziale Netzwerke und Exposés.

Wissenswertes zu Immobilie & Erbschaft

Was ist bei Erbschaftsimmobilien zu beachten?

Nachdem ein Erbfall eingetreten ist, wird durch das Nachlassgericht ein Erbschein ausgestellt, sofern ein Testament vorliegt oder die gesetzlichen Erbansprüche geltend gemacht werden. Mit diesem Erbschein können Sie als Erbe – sofern Sie das Erbe auch annehmen möchten – rechtlich die Immobilie auf Ihren Namen im Grundbuch umschreiben lassen, was eine notarielle Beurkundung erfordert.

Bei einer Erbschaft müssen Sie unter Umständen die Erbschaftssteuer entrichten. Die Höhe der Steuer wird durch den Verkehrswert der Immobilie und Ihren Freibetrag, der von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängt, bestimmt. Im Falle einer Immobilie in München sind die Grundstückswerte oft hoch, was eine Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater empfehlenswert macht.

In Deutschland variieren die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser und dem Erben. Für Immobilienerbschaften gelten die gleichen Freibeträge wie für andere Vermögenswerte. Zum Stand Anfang 2023 sind die Freibeträge wie folgt festgelegt:

  • Ehepartner bzw. Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft: 500.000 Euro
  • Kinder und Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 Euro
  • Enkel, deren Eltern noch leben: 200.000 Euro
  • Urenkel: 100.000 Euro
  • Eltern und Großeltern bei Erbschaften (bei Schenkungen gelten andere Beträge): 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und Schwiegereltern: 20.000 Euro
  • Alle anderen Erben und Beschenkten, inklusive nicht verwandter Personen: 20.000 Euro

Es ist zu beachten, dass diese Freibeträge alle 10 Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Wenn der Wert der geerbten Immobilie den jeweiligen Freibetrag übersteigt, wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Die genaue Höhe der zu entrichtenden Erbschaftssteuer hängt zusätzlich von der Steuerklasse des Erben ab. Es ist empfehlenswert, sich in steuerrechtlichen Fragen zur Immobilienerbschaft an einen Fachanwalt oder Steuerberater zu wenden, um individuelle Umstände und mögliches Sparpotenzial zu berücksichtigen.

Ja, Sie können die geerbte Immobilie verkaufen. Dabei sollten Sie jedoch zunächst prüfen, ob es Verfügungen, wie ein Vermächtnis oder ein Nießbrauchrecht, gibt, die den Verkauf beeinflussen könnten. Zudem ist die Umschreibung im Grundbuch vor einem Verkauf notwendig. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Immobilienmakler zu konsultieren, um den tatsächlichen Wert der Immobilie zu bestimmen und den Verkauf anschließend professionell abzuwickeln.

Erben mehrere Personen eine Immobilie, bilden sie eine Erbengemeinschaft. In diesem Fall müssen alle Entscheidungen bezüglich der Immobilie gemeinsam getroffen werden. Eine Option kann die Teilung des Erbes sein, bei der die Immobilie verkauft und der Erlös unter den Miterben aufgeteilt wird. Alternativ kann ein Miterbe die anderen auszahlen, wenn nur eine Person das Haus oder die Wohnung tatsächlich behalten möchte.

Als nicht in Deutschland wohnhafter Erbe einer Immobilie in München müssen Sie trotzdem die deutsche Erbschaftssteuer beachten. Es ist ratsam, Kontakt mit einem in Deutschland ansässigen Immobilienmakler aufzunehmen, um die Abwicklung vor Ort zu erleichtern und um sich bei der Verwaltung oder einem potenziellen Verkauf der Immobilie unterstützen zu lassen.

Ja, denkmalgeschützte Immobilien unterliegen besonderen Auflagen, was die Instandhaltung und mögliche Umbauarbeiten betrifft. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu informieren und mögliche Fördermittel oder steuerliche Vergünstigungen in Erwägung zu ziehen.

Als Erbe übernehmen Sie auch die Schulden des Erblassers, dazu gehört auch eine auf der Immobilie lastende Hypothek. Sie sollten sich bei der entsprechenden Bank über die Konditionen und die Fortführung des Darlehens informieren. Falls Sie die monatlichen Belastungen nicht tragen können, ist eventuell der Verkauf der Immobilie eine Möglichkeit, die Schulden zu begleichen.

Unsere Referenzen

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