Das müssen Sie über das Grundbuch wissen
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen oder sich den Wunsch vom Eigenheim erfüllen: Das Grundbuch zählt zu einem der wichtigsten Dokumente in Ihrem Verkaufs- oder Kaufprozess. Doch was beinhaltet das Grundbuch? Und wer darf es einsehen? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, aus dem Informationen zu allen bebauten und unbebauten Grundstücken im Gemeindebezirk hervorgehen. Es wird von dem zuständigen Grundbuchamt geführt und dokumentiert alle Rechte und Pflichten sowie Lasten, die auf den Grundstücken liegen. Damit gewährleistet ein Grundbucheintrag Transparenz über die Rechtsverhältnisse.
Welche Informationen sind enthalten?
Das Grundbuch besteht aus mehreren Teilen. Die Aufschrift, die auch als Grundbuch-Deckblatt bezeichnet wird, enthält Informationen zu dem zuständigen Amtsgericht und Grundbuchbezirk sowie zu Schließungs- und Umschreibungsvermerke. Im Bestandsverzeichnis finden Sie Angaben zur genauen Lage des Baulands und zur Größe der Immobilie.
Darüber hinaus untergliedert sich das Grundbuch in drei verschiedene Abteilungen: Abteilung I enthält Informationen über die Eigentumsverhältnisse und den Grund der Eintragung. Aus Abteilung II geht hervor, welche Lasten oder Beschränkungen auf dem Grundstück liegen. Dazu zählen unter anderem Reallasten, Wohn- oder Wegerechte. Abteilung III erfasst alle Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Das Grundbuch darf jede Person einsehen, die nach § 12 Grundbuchordnung „berechtigtes Interesse hat“ und dafür einen Nachweis erbringt. Dies gilt für potenzielle Käufer, die einen Vorkaufsvertrag vorzeigen, oder Notare, Gerichte, Makler und andere Behörden, die öffentlich bestellt sind. Auch Kreditinstitute oder Gläubiger des Eigentümers mit Vollstreckungstitel dürfen auf das Grundbuch zugreifen.
Wofür brauche ich das Grundbuch?
Bei Ihrem Kauf oder Verkauf spielt das Grundbuch eine entscheidende Rolle: Als Verkäufer legen Sie Ihren Interessenten bereits zu Beginn den Grundbuchauszug vor. Bei erfolgreichem Verkauf besiegelt die Änderung des Grundbucheintrags den Verkaufsabschluss. Ebenfalls benötigen Sie im Erbschafts- oder Scheidungsfall das Grundbuch, um die Eigentumsverhältnisse anzupassen.
Sie haben weitere Fragen zum Grundbuch oder ein anderes Immobilienanliegen? Rufen Sie uns von Mutzhas Immobilien gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir beraten Sie umfassend.