Wer an den Kauf einer Immobilie denkt, sollte sich verschiedene offizielle Dokumente über die Immobilie einholen. Hierzu zählt auch ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Warum es so wichtig für Käufer ist und wo Sie Einsicht erhalten, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Was ist das Baulastenverzeichnis?
Das Baulastenverzeichnis ist ein von der lokalen Bauaufsichtsbehörde geführtes Verzeichnis über die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen eines Grundstücksbesitzers gegenüber einem Dritten, z. B. der örtlichen Baubehörde oder dem Nachbarn. Die sogenannten Baulasten können sich beispielsweise auf die Nutzung oder Bebauung des Grundstücks beziehen und sind in der Regel mit Einschränkungen für den Eigentümer verbunden.
Beispiele für Baulasten:
- Abstandsbaulast: Sie sind verpflichtet, bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück einzuhalten, wenn Sie beispielsweise an Ihrer Immobilie an- oder umbauen möchten.
- Stellplatzbaulast: Sie müssen die Teilnutzung Ihres Grundstücks für Stellplätze und Parkflächen dulden.
- Überfahrbaulast: Sie müssen die Zufahrt zum benachbarten Grundstück über ihr eigenes Grundstück dulden, beispielsweise für den Nachbarn oder die Feuerwehr.
- Vereinigungsbaulast: benachbarte Grundstücke werden als einheitliche Baulast geführt, sofern es sich um einen Eigentümer handelt. Dies gilt beispielsweise beim Bau einer Immobilie, die beide Grundstücke umfasst.
Wann ist das Baulastenverzeichnis von Bedeutung?
Von Bedeutung ist das Baulastenverzeichnis vor allem für Kaufinteressenten, die sich umfassend über die Immobilie informieren möchten, sowie Eigentümer, die Veränderungen an ihrer Immobilie oder ihrem Grundstück planen. Denn die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen. Die Löschung einer Baulast ist nur mit Zustimmung der Baubehörde möglich. Die Zustimmung erfolgt in der Regel nur, wenn der Grund für die Baulast aus Sicht der Baubehörde weggefallen ist.
Wo erhalten Sie Einsicht in das Baulastenverzeichnis in Bayern?
Wenn Sie sich für den Erwerb einer Immobilie in München, Augsburg oder Bad Tölz interessieren, müssen Sie für die Einsicht in das Baulastenverzeichnis nicht zur örtlichen Baubehörde, sondern zum Grundbuchamt. Denn in Bayern wird kein Baulastenverzeichnis für Grundstücke geführt. Baulasten werden hier als Dienstbarkeiten in der Abteilung II im Grundbuch eingetragen.
Als Kaufinteressent haben Sie in der Regel ein “berechtigtes Interesse”, um Einsicht in das Grundbuch der Immobilie zu erhalten. Unter Umständen benötigen Sie für den Antrag beim Grundbuchamt eine Bestätigung des Eigentümers. Viele Verkäufer haben bereits einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch vorliegen. Achten Sie dann darauf, dass dieser auch Informationen aus der Abteilung II über die Dienstbarkeiten bzw. Baulasten beinhaltet.
Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder planen Sie den Verkauf Ihres Eigenheims und möchten die wichtigsten Dokumente für Kaufinteressenten bereithalten, müssen Sie sich in Bayern bezüglich der Baulasten an das Grundbuchamt wenden. Gerne unterstützen wir Sie als Kaufinteressent oder Verkäufer dabei, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Fragen Sie einfach nach einem persönlichen Gespräch mit unseren erfahrenen Immobilienexperten, die sich mit allen Fragen rund um Immobilien, Behörden und Unterlagen auskennen.