Verkauf von denkmalgeschützten Immobilien in München: Was Eigentümer wissen sollten!
Denkmalgeschützte Immobilien haben aufgrund ihres architektonischen und historischen Charakters viele Liebhaber, die eine solche Immobilie kaufen möchten. Wer den Verkauf seiner Immobilie unter Denkmalschutz plant, sollte jedoch sorgfältig planen, um alle rechtlichen Besonderheiten einzuhalten und einen reibungslosen Verkauf zu organisieren.
Denkmalgeschützte Immobilie verkaufen: Geht das einfach so?
Ob Stadtvilla in München oder Fachwerkhaus in Bad Tölz: Unter Denkmalschutz stehende Immobilien dürfen ebenso wie alle herkömmlichen Wohn- und Gewerbeimmobilien durch den Eigentümer verkauft werden. Allerdings gibt es als Eigentümer viele Dinge, die man zuvor beachten sollte. Das gilt unter anderem für die Ermittlung des genauen Marktwertes, die bei denkmalgeschützten Immobilien deutlich aufwendiger ist als bei “normalen” Wohnungen und Häusern. Aber auch verschiedene Dokumente müssen vom Eigentümer vor dem Verkauf von Baudenkmälern eingeholt und dem Kaufinteressenten vorgelegt werden.
Eigentümer muss über Denkmalschutz informieren
Wenn Sie ein Baudenkmal verkaufen möchten, müssen Sie den Kaufinteressenten über den bestehenden Denkmalschutz informieren. Denn damit gehen zahlreiche Vorschriften, mitunter sogar Verbote einher, die die Denkmalschutzbehörde für Eigentümer von Baudenkmälern auferlegt. Wird dem Käufer der Denkmalschutz – für das gesamte Gebäude oder auch einzelne Gebäudebestandteile – verschwiegen, kann er Ihnen gegenüber einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz geltend machen. Wichtig ist daher immer, den Denkmalschutznachweis der Denkmalschutzbehörde vorzulegen.
Wertermittlung durch Investitionen oft komplex
Wer einst eine Denkmalschutzimmobilie erworben hat, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit viele Sanierungen durchgeführt haben – Investitionen, die sich bei Immobilien oft als Wertsteigerung widerspiegeln. Die verschiedenen Sanierungsmaßnahmen müssen bei der Wertermittlung berücksichtigt werden, was den Vorgang als solchen für Laien deutlich erschweren kann. Für Verkäufer von denkmalgeschützten Immobilien ist eine genaue Immobilienbewertung durch einen erfahrenen Makler daher absolut zu empfehlen. Eigentümer sollten hierfür unbedingt die entsprechenden Sanierungsnachweise bereithalten (z. B. Baugenehmigungen der Denkmalschutzbehörde, Grundbuchauszug über Lasten und Beschränkungen, Rechnungen).
Spekulationsfrist & AfA vor dem Verkauf beachten
Für den Verkauf von Immobilien – mit und ohne Denkmalschutz – gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Wer vor Ablauf dieser Frist – beispielsweise aus finanziellen Gründen – seine Immobilie verkaufen möchte, muss den Gewinn versteuern. Voraussetzung für die Gewinnsteuer auf Verkaufserlöse ist, dass die Immobilie nicht selbst bewohnt wurde – mindestens für die letzten drei Jahre vor dem Verkauf. In diesem Zusammenhang müssen Verkäufer ebenfalls beachten, dass die innerhalb der Spekulationsfrist abgesetzten finanziellen Aufwendungen (AfA) ebenfalls als Gewinn berechnet werden. Das kann im Zweifelsfall zu einer hohen Steuerzahlung nach dem Verkauf der denkmalgeschützten Immobilie führen.
Verkauf einer Denkmalschutzbehörde – besser mit Makler!
Historische, architektonisch und kulturell zu bewahrende Immobilien sind der Traum vieler Menschen, aber mit den zahlreichen Auflagen und hohen Sanierungskosten kommen Kaufinteressenten auch oft Zweifel. Wichtig für Verkäufer ist daher eine gute Verkaufsstrategie, ein optimaler Angebotspreis und eine gründliche Vorbereitung. Für Laien oft nicht zu realisieren. Setzen Sie daher auf die Unterstützung unserer erfahrenen Immobilienmakler, die Ihnen beim Verkauf Ihrer denkmalgeschützten Immobilie in München, Bad Tölz oder Wolfratshausen helfen.