Altersgerecht vs. barrierefrei Wohnen: Das sind die Unterschiede!

Frau im Rollstuhl lächelt in die Kamera

Sie sind aktuell auf der Suche nach einer Immobilie, die Sie auch im fortgeschrittenen Alter oder mit körperlichen Einschränkungen bewohnen können? Oder möchten Sie Ihr Eigenheim entsprechend umbauen? Dann achten Sie auf diese Unterschiede zwischen altersgerechten und barrierefreien Immobilien!

Warum gibt es überhaupt altersgerechte und barrierefreie Immobilien?

Dunkle Flure, rutschige Bodenbeläge, zu hohe Türschwellen, schmale Treppenaufgänge, wenig Stellfläche oder Bewegungsfreiheit: Für die meisten Menschen sind das keine allzu großen Hindernisse im Alltag. Für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung körperlich eingeschränkt sind, können diese Dinge jedoch den Alltag erschweren und vor allem zu einer potenziellen Gefahr für die Gesundheit werden. Je weniger Barrieren eine Wohnung aufweist, umso sicherer – und selbstständiger – können Menschen im fortgeschrittenen Alter oder mit körperlicher Einschränkung leben.

Was versteht man unter altersgerechten Immobilien?

Altersgerechte Immobilien richten sich in erster Linie an Senioren, die aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters den üblichen körperlichen Einschränkungen unterliegen. Der Alltag im eigenen Zuhause wird ihnen unter anderem durch wenige Stufen und Treppen (bzw. einen Aufzug im Wohnhaus), eine ebenerdige Dusche und großzügig geschnittene Räume erleichtert. Altersgerechte Immobilien verfügen aber nicht nur über wenige Barrieren und Schwellen, sondern verfügen auch über eine seniorenfreundliche Umgebung – z. B. kurze Wege zu Ärzten, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten.

Im Übrigen: Auch “barrierearm” oder “schwellenarm” bezeichnen altersgerechte Immobilien.

Was versteht man unter barrierefreiem Wohnen? 

Barrierefreie Immobilien richten sich nicht ausschließlich an Menschen im fortgeschrittenen Alter, sondern an alle Menschen mit körperlicher Einschränkung. Der Begriff des “barrierefreien Wohnens” ist – anders als seniorenfreundliche Immobilien – gesetzlich definiert. Die Grundlage für barrierefreies Bauen oder entsprechende Umbauten bildet die DIN 18040-2. Sie regelt unter anderem die Breite von Durchgängen, die Größe von Bewegungsflächen in Räumen oder auf welcher Höhe Steckdosen und Lichtschalter angebracht werden müssen. Ziel barrierefreier Immobilien ist, dass Menschen mit Einschränkungen (egal welchen Alters) weitestgehend selbstständig wohnen können. 

Barrierefreiheit in Immobilien bedeutet z. B.:

  • Treppen müssen gerade verlaufen und gut (um)greifbare Geländer haben
  • Bewegungsflächen müssen min. 120 cm, bei Rollstuhlbenutzern min. 150 cm umfassen
  • Duschen müssen schwellenlos, bodengleich sein
  • Eingangstüren sollten min. 90 cm breit sein
  • Waschbecken müssen für Rollstuhlfahrer unterfahrbar sein

Warum ist die Unterscheidung zwischen “altersgerecht” und “barrierefrei” wichtig?

Nicht jede Person im fortgeschrittenen Alter benötigt ein Zuhause, das frei von Barrieren und Schwellen ist – um beispielsweise Gehhilfen und Rollstühle ungehindert nutzen zu können. Und nicht jede Person, die körperlich eingeschränkt ist und beispielsweise einen Rollstuhl nutzt, ist alt.

Wohnen nach individuellen Bedürfnissen ausrichten

Jeder Mensch – ungeachtet seines Alters oder seiner Mobilität – hat seine ganz eigenen Bedürfnisse bezüglich des Wohnumfeldes. Wichtig ist, dass Räumlichkeiten, Ausstattung, die Zugänglichkeit der Immobilie sowie das nähere Umfeld auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmt sind. Benötigen Sie beispielsweise bei der Planung barrierefreier Umbauten oder bei der Suche nach einer altersgerechten Wohnung Hilfe, treten Sie mit uns in Kontakt! Unsere Experten von Mutzhas Immobilien unterstützen Sie umfassend und individuell.