Renovierung, Sanierung, Umbau: Die Unterschiede
Damit es nicht zu Verwechslungen kommt, werden die Begriffe klar getrennt: Renovierung, Sanierung, Umbau. Renovieren wir noch oder sanieren wir schon? Wird es doch ein Umbau? Oftmals sind die baulichen Maßnahmen gar nicht klar zugeordnet – was mitunter fatale Folgen haben kann. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Renovierung, Sanierungen und Umbauten – und was beachtet werden muss.
Definitionen, Ziele und Beispiele im Schnellüberblick:
1. Renovierung:
- Definition: Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung des ursprünglichen Zustands von Gebäuden.
- Ziel: Ästhetische Aufwertung und Behebung von Gebrauchsspuren.
- Beispiele: Streichen von Wänden, Erneuerung von Böden, Austausch von Tapeten.
2. Sanierung:
- Definition: Umfassende Arbeiten zur Wiederherstellung der Gebäudesubstanz und zur Verbesserung der Energieeffizienz.
- Ziel: Nachhaltige Instandsetzung und Modernisierung zur Verlängerung der Lebensdauer des Gebäudes.
- Beispiele: Austausch von Dach und Fenstern, Dämmung, Behebung von Feuchtigkeitsschäden.
3. Umbau:
- Definition: Bauliche Veränderungen zur Anpassung oder Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten eines Gebäudes.
- Ziel: Optimale Nutzung des Raums oder Veränderung der Funktion von Gebäudeteilen.
- Beispiele: Entfernen oder Einziehen von Wänden, Erweiterung von Räumen, Umgestaltung der Raumaufteilung.
Was versteht man unter Renovierungen?
Der Anlass einer Renovierung ist in der Regel der Wunsch nach einer Verschönerung – sei es ein neuer Anstrich für die Fassade, andere Tapeten oder ein neuer Fußbodenbelag. Auch kleinere Schönheitsreparaturen gelten noch als Renovierungsmaßnahmen. Renovierungen zielen daher auf eine optische Veränderung, die ästhetische Bedürfnisse erfüllt.
Weitere typische Beispiele für Renovierungsmaßnahmen sind:
- Malen und tapezieren
- Lackieren von Türrahmen / Fensterrahmen
- Reinigung und Pflege von Bodenbelägen
- Verlegung eines neuen Fußbodens
Was versteht man unter Sanierung?
Mit einer Sanierung werden Schäden oder Mängel an einer Immobilie beseitigt, sodass diese wieder bewohnbar ist. Sanierungsarbeiten betreffen daher häufig auch die Bausubstanz und sind entsprechend umfangreich. In erster Linie zielen Sanierungen darauf ab, die Immobilie in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Sanierungen, die wiederum die Wohnqualität oder Nutzungsdauer der Immobilie verbessern, gelten als Modernisierungen. Ist der Fokus der Sanierung rein energetischer Natur, spricht man auch von einer energetischen Sanierung.
Weitere typische Sanierungen umfassen:
- Beseitigung von Schimmel oder Asbest
- Trockenlegen des Kellers nach Rohrbruch
- Reparatur eines undichten Daches
- Reparatur von Rissen in der Fassade
Was versteht man unter Umbau?
Unter einem Umbau versteht man bauliche Veränderungen des bestehenden Gebäudes. Das umfasst unter anderem Maßnahmen, die den Grundriss eines Gebäudes oder die Bausubstanz (Wände, Decke) wesentlich verändern – sowohl im Inneren der Immobilie als auch im äußeren Erscheinungsbild, z. B. durch einen Anbau.
Weitere typische Beispiele für Umbaumaßnahmen sind:
- Erweiterung von Räumen / Veränderung der Raumaufteilung
- Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen
- Fachgerechter Durchbruch von tragenden Wänden
- Vergrößerung von Fenstern und Türen
- Sanierung von Bädern
- Absenken von Böden / Anhebung von Decken
- Ausbau des Dachbodens
Renovieren, sanieren, umbauen: Wer darf mitreden?
Als Eigentümer dürfen Sie selbst entscheiden, was renoviert, saniert oder umgebaut wird? Leider nicht immer – und das ist auch der Grund, warum die Abgrenzung zwischen Renovierungen, Sanierungen und Umbauten so wichtig ist. Während Sie Renovierungen und Sanierungen meist ohne behördliche Genehmigung durchführen dürfen, müssen Umbaumaßnahmen aufgrund des Eingriffs in die Statik und Bausubstanz genehmigt werden. Hierzu müssen Sie entsprechende Bauanträge beim Bauamt stellen. Handelt es sich um eine denkmalgeschützte Immobilie, müssen Sie unter Umständen auch für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen entsprechende Genehmigungen bei der Denkmalschutzbehörde einholen.
Achtung: Nicht immer ist eine Renovierung oder Sanierung nach eigenen Vorstellungen möglich. Viele Kommunen legen beispielsweise bestimmte Farben für den Fassadenanstrich fest. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Kommune, ob die geplante Maßnahme ohne Einschränkungen möglich ist.
Die Abgrenzung der einzelnen Maßnahmen ist oft schwierig für Laien, zumal meist mehrere Arbeiten und Veränderungen zu einem großen Projekt zusammengefasst werden. Gerne beraten wir Sie persönlich und vermitteln auch Wunsch seriöse Dienstleister aus der Region München, Augsburg, Bad Tölz und Umgebung. Kontaktieren Sie uns direkt!