Das sind die Pflichten von Vermietern!
Das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Mietrecht sowie das Wohnungseigentumsgesetz legen Vermietern von Immobilien verschiedene Pflichten auf, die sie für einen rechtssicheren Umgang mit ihren Mietern unbedingt beachten sollten. Wir informieren Sie über die gesetzlichen Vorgaben bei der Vermietung von Wohnimmobilien.
Alle Vermieterpflichten auf einen Blick!
Instandhaltungs- und Schadensbeseitigungspflicht
Der Vermieter ist zuständig für den ordnungsgemäßen Zustand der vermieteten Immobilie, sodass sich hieraus einerseits die Pflicht zur Instandhaltung und andererseits zur Schadensbeseitigung ergibt. Dies umfasst Reparaturen und Instandhaltungen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen sowie die Beseitigung von Schäden, Mängeln und Schimmel. Bei nachweislich schuldhaftem Verhalten durch den Mieter kann der Vermieter die entstandenen Kosten an ihn weitergeben.
Pflicht zur Kostenübernahme bei Reparaturen
Entstehen durch Reparaturen an der Mietsache Kosten, muss der Vermieter diese zunächst übernehmen. Erst im Nachhinein kann er die Kosten an den Mieter weiterreichen. Vermieter dürfen Handwerker demnach nicht anweisen, die Rechnung direkt durch den Mieter begleichen zu lassen.
Pflicht zur Bereitstellung einer (funktionierenden) Heizung
Während der sogenannten Heizperiode von 01. Oktober bis 30. April muss der Vermieter eine funktionierende Heizung bereitstellen. Tut er dies nicht oder setzt nach einer angemessenen Frist eine defekte Heizung nicht wieder instand, steht dem Mieter das Recht auf Mietminderung zu.
Rechenschaftspflicht
Bei der Berechnung der Nebenkosten sowie der Umlage der Betriebskosten ist der Vermieter an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gebunden. Das bedeutet unter anderem auch, dass der Vermieter auf Verlangen des Mieters entsprechende Kosten durch Vorlage von Belegen und Rechnungen nachweisen muss.
Weitere Pflichten des Vermieters:
- Verkehrssicherungspflicht und Gartenpflege (beide können in einem gewissen Umfang mietvertraglich auf den Mieter übertragen werden)
- Aufstellung einer Hausordnung und Durchsetzung der Hausruhe zur Wahrung der Ruhezeiten
- Pflicht zur Anfertigung von Namensschildern an Klingel und Briefkasten
- Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung
Sofern Sie als Vermieter die Nebenkosten monatlich als Vorauszahlung abrechnen, sind Sie zudem zur Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung verpflichtet.
Reparaturen? Aufgabe des Vermieters!
Grundsätzlich darf der Mieter, auch wenn er selbst Schäden an der Mietsache verursacht hat, Reparaturen nicht eigenmächtig durchführen oder Handwerker zur Beseitigung beauftragen. Vermieter müssen immer zeitnah über Schäden informiert werden. Der Vermieter muss anschließend selbst eine Firma zur Beseitigung beauftragen. Der Mieter darf nur in Notfällen eigenmächtig handeln – etwa beim Heizungsausfall im Winter, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist.
Vermietung mit professioneller Unterstützung
Die zahlreichen Gesetzesvorgaben machen die Vermietung für viele Laien zur großen Herausforderung. Nicht nur fehlt es an Zeit und Fachwissen, sich in diese verschiedenen Regelungen einzulesen. Durch Gerichtsverhandlungen kann sich die Rechtsgrundlage ändern, sodass man sich regelmäßig informieren muss. Ein hoher Aufwand! Jedoch ist ein rechtssicher Umgang mit dem Mieter und der Mietsache essentiell für eine reibungslose, rentable Vermietung.
Benötigen Sie Unterstützung als Vermieter, sprechen Sie gerne mit unseren Experten! Mutzhas Immobilien steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung auf dem Immobilienmarkt von München, Augsburg, Bad Tölz und Wolfratshausen zur Seite.