Die Bonitätsprüfung beim Immobilienkauf

Aktenordner mit Aufschrift Bonitätsprüfung und Taschenrechner

Die Zahlungsfähigkeit des Käufers ist beim Immobilienkauf essentiell – nicht nur für den Verkäufer, sondern auch für die Bank, die den Finanzierungskredit bereitstellt. Wir erklären Ihnen, warum die Bonitätsprüfung beim Immobilienkauf so wichtig ist!

Die Vorteile der Bonitätsprüfung im Schnellüberblick:

  • Vermeidung von Zahlungsausfällen: Sicherstellung der finanziellen Zuverlässigkeit des Käufers.
  • Beschleunigung des Verkaufsprozesses: Schnelle Abwicklung durch Klarheit über die Zahlungsfähigkeit.
  • Senkung des Risikos: Minimierung des Risikos einer Vertragsauflösung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit.
  • Erhöhung der Sicherheit: Beide Parteien profitieren von einer klaren, nachweisbaren Bonitätslage.
  • Gezielte Verhandlung: Optimale Verhandlungschancen basierend auf gesicherter finanzieller Basis des Käufers.
  • Vertrauensbildung: Stärkt die Vertrauensbasis zwischen Verkäufer und Käufer.
  • Erhöhte Attraktivität: Eine positive Bonitätsprüfung wirkt auf Verkäufer interessanter, als Personen mit schlechter Bonität (SCHUFA).
  • Effiziente Kommunikation: Reduziert Missverständnisse und schafft eine transparente Basis für Gespräche.

Warum führt man eine Bonitätsprüfung beim Immobilienkauf durch?

Es ist ein Problem, mit dem sich viele private Verkäufer herumärgern: Nicht zahlende Käufer. Zuerst hat man lange Zeit für die Käufersuche und Verhandlungen gebraucht, dann einen Vertrag beim Notar unterzeichnet und eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen – und dann das: Der Käufer zahlt die vereinbarte Kaufsumme nicht. Dem Verkäufer bleiben dann zwei Optionen: Auf die Zahlung warten und ggf. mit einem Vollstreckungsurteil einfordern oder vom Vertrag zurücktreten. Beide Optionen lassen sich vermeiden, wenn man frühzeitig im Verkaufsprozess die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit – also Zahlungsfähigkeit – von Kaufinteressenten prüft. So ersparen Sie sich nicht nur viele unnötige Termine, sondern auch Kosten und Ärger.

Wie prüft ein Makler die Käuferbonität?

Für unsere Verkäufer führen wir umfassende Bonitätsprüfungen durch, um die Zahlungsfähigkeit potenzieller Käufer sicherzustellen. Hierzu lassen wir uns nicht nur Depot- oder Kontoauszüge sowie Geschäftsunterlagen (wie etwa die Bilanz bei Selbstständigen) vorlegen, sondern holen auch aktuelle Auszüge aus verschiedenen Auskunfteien (z.B. SCHUFA) ein.

Bei einem bevorstehenden Vertragsabschluss prüfen wir abschließend bei dem Käufer den Finanzierungsnachweis durch die Bank. Da die meisten Käufer die Summe nur durch eine Fremdfinanzierung leisten können, ist die Finanzierungszusage der Bank ein gängiges Mittel zur Bonitätsprüfung des Käufers.

Dank der verschiedenen Unterlagen erhalten wir einen vielseitigen Einblick und können eine gute Risikoabschätzung für den Käufer vornehmen.

Worauf achten Banken bei der Bonitätsprüfung?

Wer eine Immobilie kaufen möchte, muss in der Regel zwei Bonitätsprüfungen “bestehen”: Die des Verkäufers bzw. Maklers und die der Bank – sofern der Käufer die Immobilie mit Fremdkapital finanzieren muss. Die Bank prüft ebenfalls das Ausfallrisiko des Antragstellers – unter anderem mit Hilfe von Lohnabrechnungen, Gehaltsnachweisen, Steuerbescheiden, Nachweisen über Depots und Konten. Ferner nutzen auch Banken Auskunfteien wie die SCHUFA, um die Kreditwürdigkeit zu prüfen. 

Bevor die Bank eine Finanzierungszusage erteilt, prüft sie das Zahlungsverhalten der Person (z. B. durch Hinweise auf Mahnung, Vollstreckungsankündigungen, Gläubigerforderungen, Insolvenzverfahren etc.) sowie die finanzielle Situation (z. B. Einkommen, Rücklagen, monatliche Verpflichtungen). Am Ende kann die Bank also die beiden Fragen beantworten: Kann sich der Kreditnehmer die Immobilie bzw. den Kredit leisten und ist es wahrscheinlich, dass er diesen Kredit auch regelmäßig und vollständig tilgt?

Kann man die Bonitätsprüfung auch selbst durchführen?

Als Verkäufer können Sie durchaus Nachweise über Einkommen, Rücklagen und die Finanzierungszusage beim Käufer anfragen – und einen Verkauf ablehnen, wenn dieser die entsprechenden Unterlagen verweigert. Auskünfte über Auskunfteien wie die SCHUFA sind für Privatpersonen zwar möglich, aber oft mit viel Aufwand und Kosten verbunden, denn das “berechtigte Interesse” des Antragstellers muss nachgewiesen werden.

Ein Makler wie wir von Mutzhas Immobilien entlastet Eigentümer in diesem wichtigen Punkt und übernimmt im Verkaufsprozess die Bonitätsprüfung von Interessenten. Durch die fachgerechte Risikoeinschätzung des potenziellen Käufers können wir frühzeitig feststellen, ob sich Besichtigungen, Verhandlungsgespräche und vertragliche Vereinbarungen lohnen – oder nicht. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema und beantworten Ihre Fragen!