Die Methoden bei der Immobilienbewertung

Immobilienmakler bei der Immobilienbewertung mit Taschenrechner neben Hausmodell

Der aktuelle Verkehrswert einer Immobilie ist eine wichtige Information – sei es für den Verkäufer, den Käufer, die Bank oder das Gericht (z. B. bei Scheidungsverfahren). Für die Ermittlung des Marktwertes stehen uns Maklern drei Verfahren zur Verfügung, die gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung in Deutschland rechtskonform sind und im Zweifelsfall von Gerichten anerkannt werden.

Was sind die gängigen Bewertungsmethoden für Immobilien?

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt die Grundsätze über die Ermittlung von Immobilienwerten und nennt hierzu drei Methoden, bei denen der Vergleichswert, der Sachwert und der Ertragswert zugrunde gelegt werden. Ziel aller Bewertungsverfahren ist der Verkehrswert der Immobilie – also der objektiv ermittelte Wert, den der Markt bereit ist, zu zahlen.

Wann wird welche Methode angewandt?

Welches Bewertungsverfahren für eine Immobilie herangezogen wird, hängt stark von den verfügbaren Daten und der Nutzungsart der Immobilie ab. In der Regel wird das Vergleichswertverfahren für privat genutzte Wohnimmobilien verwendet. Hierbei greifen Experten unter anderem auf Verkehrswerte ähnlicher Immobilien zurück, um die zu bewertende Immobilie mit diesen zu vergleichen. Das Ertragswertverfahren basiert unter anderem auf den Erträgen, die eine Immobilie erwirtschaftet. Es wird daher z. B. für vermietete Immobilien verwendet, über die Mieteinnahmen erzielt werden. Beim Sachwertverfahren wird der reine Objektwert über die Herstellungskosten sowie den Grundstückswert ermittelt. Die Methode dient zur Bewertung von privat genutzten Immobilien, für die beispielsweise nicht ausreichend Vergleichsdaten verfügbar sind, oder sehr spezielle Immobilien wie z. B. denkmalgeschützte Gebäude, Infrastrukturgebäude wie Bahnhöfe oder kommunal genutzte Immobilien wie Kindergärten. Oft dient das Sachwertverfahren auch dazu, das Ergebnis aus einem Vergleichswertverfahren oder Ertragswertverfahren zu verifizieren.

Wer kann Immobilien nach diesen Verfahren bewerten?

Vor dem Hintergrund, dass Immobilienverkäufe, Erbschaften oder Scheidungen immer nur einmalig sind und nie rückgängig gemacht werden können, ist die Bedeutung einer fachgerechten Wertermittlung sehr groß. Für eine professionelle Einschätzung erfordert es in jedem Fall einen Immobilienmakler oder Gutachter, der über entsprechende Qualifikationen zur Immobilienbewertung und umfassende Erfahrungen verfügt. Ihm obliegt die verantwortungsvolle Aufgabe, eine passende Methode auszuwählen, die Immobilie zu begutachten, wertrelevante Faktoren einzuschätzen und mit aktuellen Marktdaten abzugleichen.

Aussagekräftige Verkehrswerte mit Mutzhas Immobilien

Wir sind ein erfahrenes Maklerteam, zu dem unter anderem auch staatlich anerkannte Immobiliengutachter gehören. Unsere Stärke liegt in einer technischen Herangehensweise. Im Falle einer Immobilienbewertung bedeutet das: Wir schaffen mit umfassenden Datenerhebungen und Marktanalysen eine solide Grundlage für die Immobilienbewertung. Gleichzeitig fließt in die Immobilienbewertung unsere gesamte Expertise nebst Erfahrung als Immobilienmakler für den Münchener Raum. Ihr Vorteil: Sie erhalten von uns ein Ergebnis mit hoher Aussagekraft für Ihre Immobilie in München und Umgebung.

Wir führen für Sie nicht nur Immobilienbewertungen nach den oben genannten Verfahren über den Vergleichswert, den Ertragswert oder den Sachwert durch, sondern helfen Ihnen auch, wenn Sie ein gerichtsverwertbares Vollgutachten zu Ihrer Immobilie benötigen.

Sprechen Sie uns an, wenn wir Ihre Immobilie in München, Augsburg und Umgebung oder ein Objekt, das Sie beispielsweise in Wolfratshausen oder Bad Tölz kaufen möchten, fachkundig und transparent bewerten sollen.