Die Rolle des Notars beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien!
Ohne die Beglaubigung des Notars ist der Vertrag bei einem Immobiliengeschäft nicht rechtsgültig. Als Jurist obliegt ihm jedoch nicht nur die Aufgabe, den Kauf bzw. Verkauf zu bestätigen. Welche Rolle der Notar beim Immobiliengeschäft übernimmt, erklären wir in diesem Beitrag.
Warum wird ein Notar für den Immobilienkauf/-verkauf benötigt?
Der Gesetzgeber hat in § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt, dass für die Abwicklung von Immobiliengeschäften stets Notare zur Beglaubigung und Beurkundung hinzugezogen werden müssen. Ohne den Notar können daher keine Eigentumsübertragungen in Deutschland abgewickelt werden.
Welche Aufgaben hat der Notar bei Immobiliengeschäften?
Anders als viele Menschen glauben, sitzt ein Notar jedoch nicht nur da und beglaubigt, dass beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Die Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf bzw. -verkauf sind vielseitig. So berät der Notar beide Vertragsparteien zu juristischen Fragen bezüglich des Vertrags und berät zu möglichen Regelungen. Die sogenannte “vorsorgende Rechtspflege” dient dem Schutz unerfahrener Beteiligter vor möglichen rechtlichen Konsequenzen. Weiterhin prüft der Notar das Grundbuch und die darin eingetragenen Eigentumsverhältnisse, Grundpfandrechte oder Dienstbarkeiten. Wird die Immobilie seitens des Käufers mit einem Bankdarlehen finanziert, wird der Notar dies als Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen.
Weitere Aufgaben des Notars sind:
- Prüfung des Vertrags auf Richtigkeit und Vollständigkeit
- Vorlesen des Vertrags in Anwesenheit beider Vertragsparteien (gesetzliche Verpflichtung)
- Erläuterung der rechtlichen Inhalte des Vertrags & der rechtlichen Folgen durch die Unterzeichnung
- Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch (eine Art Reservierung der Immobilie für den Käufer, sodass der Verkäufer diese nicht anderweitig veräußern kann)
- Ausstellung der Fälligkeitsmitteilung an den Käufer (eine Art Bestätigung, dass alle notwendigen Voraussetzungen für den Kauf erfüllt sind und der Käufer die Summe auszahlen muss)
- Prüfung der Unbedenklichkeitsbestätigung vom Finanzamt über die Zahlung der Grunderwerbsteuer
- Antragstellung auf Änderung des Eigentümers im Grundbuch
- Eintragung der Grundschuld des Käufers (neuen Eigentümers) im Grundbuch
Wie läuft der Notartermin beim Immobilienkauf ab?
Der Notartermin läuft in der Regel nach einer bestimmten Vorgehensweise ab:
Nach der Begrüßung prüft der Notar zunächst die Ausweisdokumente der Vertragsparteien sowie die Finanzierungsunterlagen des Käufers. Beiden Vertragsparteien wird eine Kopie des Vertragsentwurfs mit dem aktuellen Stand ausgehändigt. Eventuelle Änderungswünsche, Fragen und Unklarheiten werden vor der Beurkundung besprochen. Ist eine Einigung getroffen, liest der Notar den Kaufvertrag vor. Das Vorlesen ist vom Gesetzgeber festgelegt. Die Vertragspartner können darauf nicht verzichten. Treten im Anschluss weitere Änderungswünsche auf, notiert der Notar diese handschriftlich auf der Originalurkunde, die der Notar aufbewahrt. Abschließend wird der Vertrag von Käufer und Verkäufer unterzeichnet und vom Notar beglaubigt. Durch seine Unterschrift wird der Vertrag rechtsgültig.
Hinweis: Die Beglaubigung durch den Notar ist nicht mit der Eigentumsübertragung gleichzusetzen! Diese erfolgt erst nach Zahlung der Kaufsumme und Änderung des Eintrags im Grundbuch.
Es ist absolut nachvollziehbar, dass Sie als Laie viele Fragen zum Immobilienkauf bzw. -verkauf haben und sich Beratung wünschen. Gerne unterstützen wir von Mutzhas Immobilien Sie während des gesamten Prozesses. Treten Sie mit uns in Kontakt!