Immobilienkauf: Wie läuft die Übergabe der Immobilie ab?
Wenn Sie Ihr Eigenheim in München verkaufen möchten oder eine eigene Immobilie in Augsburg oder Wolfratshausen erwerben wollen, wird es irgendwann zur Übergabe der Immobilie kommen. Wie diese genau abläuft und zu welchem Zeitpunkt die Eigentumsübertragung rechtskräftig ist, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Wann erfolgt die Übergabe der Immobilie an den neuen Eigentümer?
Im Kaufvertrag wurde ein genaues Datum für die Hausübergabe definiert und mit Unterzeichnung beim Notar rechtskräftig beglaubigt. In der Regel handelt es sich um einen Zeitpunkt, nachdem die Zahlung des Kaufpreises eingegangen ist und das Finanzamt die Zahlung der Grunderwerbsteuer bestätigt. Der Zahlungseingang wird dem Eigentümer vom Notar bestätigt. Erst im Anschluss beantragt der Notar die Änderung im Grundbuch, die die rechtskräftige Eigentumsübertragung darstellt.
Möglich ist auch eine abweichende Regelung, dass der Eigentümerwechsel vor dem Zahlungseingang stattfindet. Dies ist jedoch mit gewissen Risiken für den Verkäufer verbunden. Je nach Vereinbarung ist es ebenfalls möglich, dass das Eigentum an den Käufer übergeht, die Immobilie aber noch weiter von dem Verkäufer bewohnt wird. Hierzu sind rechtliche und finanzielle Regelungen individuell zu treffen.
Was ist bei der Immobilienübergabe zu beachten?
Bei der Schlüsselübergabe sollten Verkäufer und Käufer immer gemeinsam alle Räumlichkeiten sowie den Außenbereich der Immobilie begehen und in Ruhe besichtigen. Falls notwendig, sollte der frühere Eigentümer technische Einbauten oder Anlagen im Haus erläutern. Sofern dies im Vorfeld nicht geschehen ist, übergibt der Verkäufer sämtliche Dokumente an den Käufer – unter anderem den Energieausweis, vorhandene Bauzeichnungen, Gebäudeversicherungen und Schornsteinfegerprotokolle. Um Unstimmigkeiten über Abrechnungen zu vermeiden, sollten alle Zählerstände abgelesen und notiert werden (z. B. Wasser, Strom, Ölstand, etc.). Der Käufer erhält während der Immobilienübergabe sämtliche Schlüssel, einschließlich Briefkastenschlüssel und Kellerschlüssel.
Wie kann man einen sicheren Ablauf gewährleisten?
Zu den wichtigsten Punkten der Immobilienübergabe zählen die Begutachtung der Räumlichkeiten und die Prüfung möglicher Schäden oder Mängel, die nicht im Kaufvertrag vermerkt wurden. Denn: Treten Probleme nach der Schlüsselübergabe auf, muss geklärt werden, ob der Verkäufer nachbessern muss – oder sogar Mängel bewusst verschwiegen hat. In diesem Fall ist eine Zahlung von Schadensersatz, Vermögensschaden oder die Rückabwicklung des Kaufvertrags möglich.
Um sicherzustellen, dass bei Ihrer Immobilienübergabe alles korrekt abläuft, stehen Ihnen unsere Experten bei diesem Termin zur Seite. Alle Details, Zählerstände und mögliche Vereinbarungen zu Nachbesserungen halten wir exakt in einem Übergabeprotokoll fest. Das Übergabeprotokoll wird von den Beteiligten unterzeichnet und von uns an den Notar übermittelt. Damit ist die Hausübergabe in der Regel abgeschlossen und per Haftungsausschluss im Kaufvertrag geht die Sachmängelhaftung nun an den neuen Eigentümer über.
Holen Sie sich professionelle Unterstützung!
Die Übergabe der Immobilie und Schlüssel: Es mag banal klingen, ist aber ein wichtiger Termin für Verkäufer und Käufer – insbesondere, wenn im Anschluss mögliche Schäden und Mängel auftreten. Als Ihre Makler in München und der Region gewährleisten wir, dass eine protokollierte Übergabe stattfindet und beraten Sie in allen Fragen. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin!