Wichtige Unterlagen beim Immobilienverkauf

Person gleich am Schreibtisch Unterlagen für den Verkauf ab

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, benötigt verschiedene Unterlagen – spätestens zur Vorlage beim Notartermin. Denn ohne bestimmte Unterlagen und Dokumente kann ein Immobilienverkauf nicht notariell beglaubigt und damit erfolgreich abgewickelt werden. Die Vollständigkeit dieser Unterlagen ist auch von rechtlicher Bedeutung, denn ein fehlender Grundbuchauszug, fehlende Baugenehmigungen oder fehlerhafte Angaben im Energieausweis verzögern den Verkaufsprozess nicht nur, sondern können auch auf Sie als Eigentümer zurückfallen. Darüber hinaus sind die Unterlagen während der Vermarktung wichtig, damit sich Kaufinteressenten ausführlich informieren können. Hier finden Sie eine Liste mit Unterlagen, die beim Immobilienverkauf notwendig sind.

Ohne diese Unterlagen funktioniert kein Immobilienverkauf

Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug informiert den Interessenten über Lage, Lasten und Rechte des Grundstücks. Er darf nicht älter als drei Monate sein und wird vom Grundbuchamt ausgestellt.

Flurkarte

Die Flurkarte – auch bekannt als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte – definiert das entsprechende Grundstück genau in Lage, Größe und Bebauung. Außerdem beinhaltet sie die genaue Flurstücksnummer, mit der sich das Grundstück zuordnen lässt. Sie erhalten die Flurkarte auf Antrag beim Katasteramt bzw. Vermessungsamt. Auch sie darf nicht älter als drei Monate sein.

Energieausweis

Der Energieausweis – ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis – wird für zehn Jahre ausgestellt. Ist der Energieausweis für Ihre Immobilie nicht mehr gültig, muss bei einer zur Ausstellung berechtigten Fachkraft ein neuer beantragt werden. Fehlt der Energieausweis beim Verkauf – oder ist er fehlerhaft ausgestellt –, kann dies zu einer erheblichen Geldstrafe führen.

Grundriss

Der Grundriss ist ein wichtiger Teil der Verkaufsunterlagen, denn er informiert über die Raumaufteilung und -größe, Wände, Türen und Treppenaufgänge sowie Fenster. Bei älteren Immobilien kommt es häufig vor, dass der Grundriss veraltet oder gar nicht mehr vorhanden ist. In diesen Fällen sollten Sie einen neuen, modernen Grundriss erstellen lassen. Nicht zuletzt auch dann, wenn bauliche Veränderungen an der Immobilie vorgenommen wurden.

Bauakte und Baubeschreibung

Mit dem vollständigen Bauplan kann der potenzielle Käufer nachvollziehen, dass alle Baumaßnahmen genehmigt wurden, welche Baumaterialien verwendet wurden und vieles mehr. Liegt Ihnen die Bauakte nicht mehr vor, erhalten Sie sie beim Bauamt oder vom Bauträger / Architekten.

Grunddienstbarkeiten

Anderswo werden sie als Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen, in Bayern als Grunddienstbarkeiten im Grundbuch: Rechte von Dritten, die ggf. das Grundstück und die Bebaubarkeit beeinträchtigen. Einen aktuellen Auszug erhalten Sie beim Grundbuchamt.

Welche Unterlagen benötigt man beim Wohnungsverkauf?

Verkaufen Sie eine Eigentumswohnung, die Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, benötigen Sie neben den bereits genannten Unterlagen unter anderem auch die Teilungserklärung, den Wirtschaftsplan, die Wohngeldabrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen. Diese Unterlagen liegen Ihnen entweder selbst vor oder Sie erhalten sie auf Nachfrage beim Hausverwalter.

Welche Unterlagen sind bei vermieteten Immobilien notwendig?

Da die Regelung gilt „Kauf bricht Miete nicht”, wird der künftige Eigentümer zum neuen Vermieter. Es ist daher unerlässlich, dass Sie eine Kopie des aktuellen Mietvertrags zu den Verkaufsunterlagen der Immobilie legen. So kann sich der Käufer über die Vereinbarungen des Mietvertrags informieren – Miethöhe, Mietzahlungen, Mieterhöhungen und vieles mehr. Auch die Nebenkostenabrechnungen sind für einen Kaufinteressenten relevant, sodass Sie diese bei Kaufinteresse vorlegen sollten.

Möchten Sie eine Immobilie in München oder in den umliegenden Städten wie Augsburg, Bad Tölz und Wolfratshausen verkaufen? Wir von Mutzhas Immobilien helfen Ihnen gerne – nicht nur bei der Beschaffung aller wichtigen Unterlagen, sondern selbstverständlich darüber hinaus. Fragen Sie gerne nach einer Beratung.