Energetische Sanierung & Sanierungsfahrplan: Das müssen Sie wissen!
Eine energetische Sanierung kann sich gleich in mehrerer Hinsicht bezahlt machen: Sie steigern den Wert Ihrer Immobilie, tragen zum Klimaschutz bei und profitieren dauerhaft von niedrigeren Energiekosten. Welche Maßnahmen als energetische Sanierung gelten und was es mit dem Sanierungsfahrplan auf sich hat, verrät der folgende Artikel.
Energetische Sanierung: Definition & Maßnahmen
Bauliche Veränderungen an Bestandsgebäuden, die den Energieverbrauch reduzieren, werden unter dem Begriff energetische Sanierung zusammengefasst. Energetische Sanierungsmaßnahmen sind zum Beispiel:
- Fassadendämmung
- Dämmung des Dachs und der Kellerdecke
- Erneuerung der Fenster
- Einbau/Erneuerung einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizung
- Einbau einer Photovoltaikanlage
- Einbau einer Solarthermieanlage
Wichtig: Die Maßnahmen sollten von einer Fachfirma durchgeführt werden, denn nur dann haben Sie Anspruch auf staatliche Fördermittel. Außerdem sollten Sie den Aufwand und das Gefahrenpotenzial, etwa bei der Fassadendämmung, niemals unterschätzen.
Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?
Jedes Haus ist individuell, und angesichts der großen Auswahl an energetischen Sanierungsmaßnahmen sehen Eigentümer sich mit einer Vielzahl von Fragen konfrontiert:
- Wie ist das Einsparpotenzial der einzelnen Maßnahmen?
- In welcher Reihenfolge sollte ich welche Maßnahmen durchführen?
- Wie hoch ist der Zeit- und Kostenaufwand?
- Welche Fördermittel kann ich in Anspruch nehmen?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen liefert ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP. Er wird im Rahmen einer Energieberatung erstellt und zeigt die optimale Strategie für eine energetische Sanierung auf. Wie umfangreich der iSFP ist, entscheiden Sie – Sie können also lediglich die Maßnahmen beschreiben lassen, deren Umsetzung für Sie infrage kommt. Außerdem können Sie weitere Punkte in den Fahrplan mit aufnehmen lassen, zum Beispiel die Themen Schallschutz, Barrierefreiheit oder Sicherheit.
Gut zu wissen: Es handelt sich lediglich um Empfehlungen. Sie sind also nicht verpflichtet, die Maßnahmen auch tatsächlich durchzuführen.
Sowohl für die Energieberatung als auch für den Sanierungsfahrplan gibt es staatliche Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent. Um diese Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, muss das Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein und vorrangig als Wohngebäude genutzt werden. Des Weiteren muss der Aussteller vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Energieberater zugelassen sein.
Habe ich Anspruch auf Fördermittel?
Der Bund gewährt Eigentümern zu Maßnahmen an der Gebäudehülle, zur Heizungsoptimierung und zur Optimierung der Anlagentechnik jeweils Zuschüsse in Höhe von 15 Prozent. Setzen Sie die Empfehlungen im Sanierungsfahrplan innerhalb von 15 Jahren um, erhöhen sich die möglichen Zuschüsse jeweils um fünf Prozentpunkte. Lediglich für den Heizungsaustausch gibt es keinen Bonus – hier können Sie jedoch Fördermittel im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Anspruch nehmen.
Sanierung? Nur mit professioneller Unterstützung!
Damit Sie in energetischer Hinsicht das Beste aus Ihrem Haus herausholen und Ihnen dabei keine Fördermittel entgehen, lassen Sie sich am besten individuell zu diesem Thema beraten. Unser Team von Mutzhas Immobilien steht Ihnen gerne zur Verfügung – kontaktieren Sie uns!