Neuauflage Gebäudeenergiegesetz 2024: Das ist nun wichtig!
Durch die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. Januar 2024 wurden einige Änderungen auf den Weg gebracht, die sowohl Eigentümer als auch Kaufinteressenten kennen sollten.
Was hat es mit dem neuen GEG auf sich?
Das Gebäudeenergiegesetz ist nicht neu, sondern bereits im Jahr 2020 in Kraft getreten, und verfolgt vor allem ein Ziel: Es soll die CO2-Emissionen stark reduzieren und langfristig der Klimaneutralität den Weg ebnen. Das Gesetz befasst sich insbesondere mit den energetischen Anforderungen beheizter Gebäude und schreibt fest, welche Rolle die erneuerbaren Energien zukünftig spielen sollen. Durch die GEG-Novelle zum 1. Januar 2024 kommen einige Änderungen auf Eigentümer zu – Änderungen, mit denen auch Kaufinteressenten unbedingt vertraut sein sollten.
Wer muss bis wann welche Maßnahmen an seiner Immobilie durchführen?
Für Eigentümer sind vor allem die folgenden Punkte der GEG-Novelle relevant:
- Heizungen, die 30 Jahre oder älter sind und keinen Brennwert- oder Niedertemperaturkessel haben, müssen ausgetauscht werden.
- Von dieser Austauschpflicht ausgenommen sind Eigentümer, die ihr Haus vor Februar 2002 bezogen haben.
- Öl- und Gasheizungen mit Brennwert- oder Niedertemperaturkessel dürfen weiterbetrieben und gegebenenfalls repariert werden.
- Im Falle eines Austauschs muss die neue Heizung zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
- Das GEG sieht Ausnahmen für Eigentümer mit geringen finanziellen Mitteln vor, beispielsweise – aber nicht ausschließlich – für Empfänger von Sozialleistungen. Es kann ein Härtefallantrag gestellt werden.
Worauf müssen Interessenten jetzt beim Kauf achten?
Sie möchten ein Haus in München, oder in Bad Tölz oder Wolfratshausen kaufen? Dann ist das Thema Energieeffizienz wichtiger denn je, denn sobald es zu einem Eigentümerwechsel kommt, gelten die Vorgaben des GEG. Das heißt: Als neuer Eigentümer sind Sie dann zu einer energetischen Sanierung verpflichtet, wobei Ihnen nach dem Kauf zwei Jahre Zeit für die Umsetzung bleiben. Eventuell kommt dann ein Heizungsaustausch auf Sie zu. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, die oberste Geschossdecke sowie Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen zu dämmen. Eine Fassadendämmung ist nur dann erforderlich, wenn der Mindestwärmeschutz bislang nicht erreicht wurde.
Wenn Sie Ihr Haus nach dem Kauf sanieren wollen oder müssen, stehen Ihnen diverse Fördermittel zur Verfügung – beispielsweise zinsgünstige KfW-Kredite, aber auch Fördermittel im Rahmen des GEG. So erhält jeder Eigentümer für den Heizungsaustausch einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten. Für den Kauf selbst können Sie zum Beispiel einen Kredit aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch nehmen.
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Das neue Heizungsgesetz sollte die Dinge eigentlich vereinfachen, hat bei vielen Eigentümern und Kaufinteressenten jedoch für Verwirrung gesorgt. Wir von Mutzhas Immobilien bringen Licht ins Dunkel – vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich individuell beraten!