Haus geerbt, was nun? Hilfreiche Infos zu Ihren Optionen als Erbe

Senioren hält Modellhaus in der Hand

Eine geerbte Immobilie stellt viele Menschen vor große Fragen – in einer ohnehin schwierigen Zeit, in der man ungern weitreichende Entscheidungen treffen möchte. Wir zeigen Ihnen verschiedene Optionen für ein geerbtes Haus auf.

Drei Optionen für Immobilienerben

Viel Zeit zum Trauern lässt der Staat nicht, denn mit Eintritt des Erbfalls werden Sie zum Rechtsnachfolger und übernehmen alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Im Falle eines geerbten Hauses bedeutet das, dass Sie nicht nur die Immobilie als Wert übernehmen, sondern auch alle Verbindlichkeiten wie Immobilienkredite oder Schulden. Sind die Belastungen zu hoch, können Sie das Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Erbfall ausschlagen.

Entscheiden Sie sich für das geerbte Haus können Sie Folgendes tun:

  1. Immobilie selbst bewohnen
  2. Immobilie verkaufen
  3. Immobilie vermieten

Sie möchten die Immobilie selbst bewohnen?

Die Immobilie selbst zu bewohnen bringt Vorteile: Bewohnen Sie sie für zehn Jahre selbst und verkaufen sie anschließend, entfällt die Erbschaftssteuer. Durch den Erbschein (auf Antrag beim Nachlassgericht erhältlich) oder das notariell beglaubigte Testament sind Sie berechtigter Eigentümer der Immobilie, müssen dies jedoch im Grundbuch eintragen lassen. Für Erben ist die Umschreibung der Immobilie innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei und ein Notar ist nicht notwendig.

Haben Sie als Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, kann ein Erbe diese bewohnen, muss jedoch die übrigen Erben gemäß ihres Erbanteils auszahlen.

Sie möchten die Immobilie verkaufen?

Der Verkauf des geerbten Hauses ist für die meisten Erben der passende Weg. Nicht selten bewohnt man bereits sein eigenes Haus oder möchte nicht umziehen. Zudem verschafft der Verkauf der Erbimmobilie Liquidität, um etwa Hypotheken oder Schulden zu begleichen. Für die Abwicklung des Verkaufs empfiehlt es sich, einen Makler zu beauftragen, der sich nicht nur um alles kümmert, sondern auch eine fachliche Einschätzung zum Marktwert geben kann. Das ist wichtig, um aus dem Verkauf eventuelle Kredite oder Ähnliches tilgen zu können.

Unser Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld über bestehende Kredite, Restsummen und eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Zuge des Verkaufs oder der Kündigung des Kreditvertrags entstehen.

Sie möchten die Immobilie vermieten?

Die geerbte Immobilie zu vermieten, kann von Vorteil sein, wenn noch bestehende Kredite bedient werden müssen oder Sie selbst erst in der Zukunft die Immobilie bewohnen möchten. Wichtig ist, dass im Vorfeld mögliche Renditechancen für die Mietimmobilie kalkuliert und mit den Instandhaltungskosten verrechnet werden, damit Sie auf das Erbe nicht draufzahlen.

Ohne eine Immobilie gesehen und die Erben kennengelernt zu haben, ist es schwierig, eine fundierte Beratung zu geben. Es ist daher wichtig, dass Sie sich ausführlich und individuell beraten lassen. Wenn Sie eine Immobilien in München geerbt haben und vor genau diesen Fragen stehen, beraten wir Sie gerne.