Paare in der Scheidung: Was passiert mit der Immobilie?

Frau unterschreibt Scheidungsvertrag

Ob einstiger Lebensmittelpunkt oder eine gemeinsam angeschaffte Kapitalanlage: Paare, die sich scheiden lassen, müssen sich Gedanken über ihre Immobilie machen. Welche Optionen Scheidungspaare mit Immobilien haben, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Wem gehört die Immobilie?

Eine Frage, die nicht immer eindeutig ist, denn nicht zwingend gehört eine gemeinsam angeschaffte Immobilie den Ehepartnern zu gleichen Teilen. Entscheidend ist, was im Grundbuch steht. Steht nur ein Ehepartner im Grundbuch, gehört auch nur ihm die Immobilie. Darüber hinaus ist wichtig, was die Ehepartner schriftlich vereinbart haben. Gibt es keinen Ehevertrag zur Verteilung der Vermögensverhältnisse bei einer Scheidung, geht man von der sogenannten Zugewinngemeinschaft aus. Hierzu wird ein Zugewinnausgleich der Ehepartner berechnet, wozu auch die Immobilie zählt.

Welche Optionen haben wir?

Weil eine Immobilie nicht in zwei Hälften geteilt werden kann, müssen sich die Ehegatten überlegen, was mit der Immobilie passieren soll.

1. Übertragung auf einen Ehepartner

Bleibt ein Ehepartner beispielsweise mit den Kindern in der Immobilie wohnen, muss der andere ausgezahlt oder der anteilige Vermögenswert wird mit anderen Forderungen verrechnet werden. Wichtig ist, dass nicht nur der verbleibende Ehepartner als alleiniger Eigentümer im Grundbuch aufgeführt wird, sondern auch dass der ausgezogene Ehepartner aus der Mithaftung des Immobilienkredites bei der Bank entlassen wird.

2. Verkauf der Immobilie

Ist die alleinige Nutzung der Immobilie nicht sinnvoll oder der andere Partner kann nicht ausgezahlt werden, ist ein Verkauf sinnvoll. Der Verkaufserlös wird anschließend zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Erfolgt der Verkauf der Immobilie nicht gemeinschaftlich, kann als letzte Instanz eine Teilungsversteigerung erfolgen. Ratsam ist diese Vorgehensweise allerdings weniger, da in der Regel geringe Erlöse erzielt werden.

3. Vermietung der Immobilie

Wenn Sie sich über das weitere Vorgehen nicht einig sind oder nicht verkaufen möchten, spricht vieles für eine Vermietung. Sie gewinnen Zeit und generieren gleichzeitig Mieteinnahmen, mit denen Sie beispielsweise Kredite abzahlen können. Sie sollten jedoch im Hinterkopf behalten, dass mit einer Vermietung immer auch Rechte und Pflichten auf Sie zukommen, denen Sie gerecht werden müssen.

4. Teilung der Immobilie

Die letzte Option ist eine eher untypische Lösung, da die meisten Ex-Paare Raum zwischen sich und den ehemaligen Partner bringen möchten und auf ein Leben unter einem Dach verzichten. Aber theoretisch ist auch das möglich: Sofern es die Immobilie hergibt, wird sie in zwei separate Wohnungen geteilt.

Beratung zum Immobilienvermögen für Scheidungspaare wichtig

Egal, ob die Immobilie an einen Ehepartner übertragen, verkauft oder vermietet wird: Ihr Marktwert spielt bei der Scheidung einer Ehe in Zugewinngemeinschaft eine wichtige Rolle. Auch laufende Kredite, Steuern und Ähnliches müssen berücksichtigt werden. Umso bedeutender ist die individuelle Beratung und Marktwerteinschätzung eines Immobilienexperten. Gerne übernehmen wir dies für Sie in München und Umgebung.