Nebenkosten, die Verkäufer beim Immobilienverkauf kalkulieren müssen

Berechnung Nebenkosten

Nicht nur Käufer müssen beim Immobiliengeschäft Nebenkosten einplanen. Auch Verkäufer müssen Kosten einkalkulieren, die bei einem Immobilienverkauf entstehen. Wir zeigen Ihnen auf, womit Sie als Eigentümer rechnen müssen.

Diese Kosten zahlen Verkäufer

Immobilienverkäufe bzw. -käufe müssen in Deutschland notariell beglaubigt werden, sodass ein Immobiliengeschäft ohne Notar nicht möglich ist. Er beglaubigt nicht nur den von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag, sondern übernimmt auch die Umschreibung im Grundbuch. Als Verkäufer werden Sie ausgetragen und der neue Eigentümer eingetragen oder die Ansprüche Dritter – etwa der finanzierenden Bank – aus dem Grundbuch gelöscht.

Die Gebühren für den Notar belaufen sich auf 1,5 bis 2 % des Verkaufspreises gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz.

Optionale Nebenkosten, die beim Verkauf anfallen

Nicht alle Nebenkosten sind zwingend, wie beispielsweise Kosten für die Wertermittlung, Vermarktungskosten, Maklergebühren und Energieausweise. Diese Nebenkosten fallen bei einem Verkauf nur dann, wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen. Liegt ein aktueller Energieausweis vor, müssen Sie diesen nicht beantragen. Andernfalls belaufen sich die Kosten für einen Verbrauchs- bzw. Bedarfsausweis auf 50 bis 400 Euro.

Beauftragen Sie einen Makler, beträgt Ihr Provisionsanteil nach einer Gesetzesänderung in 2020 in der Regel 3,57 % – die Hälfte von insgesamt 7,14 % des Verkaufspreises. Sie können auch einen höheren Anteil oder die gesamte Provision übernehmen, um Ihre Immobilie für Käufer attraktiver zu machen. Der Vorteil, wenn Sie einen Makler wie uns beauftragen: Kosten für die Wertermittlung und die gesamte Vermarktung fallen nicht zusätzlich an, da sie in unseren Leistungen enthalten sind.

Weitere potenzielle Kosten für Verkäufer

Besonders ärgerlich kann die Spekulationssteuer sein, die Sie auf einen Verkaufsgewinn zahlen, wenn Sie eine nicht selbst bewohnte Immobilie innerhalb von zehn Jahren veräußern. Die Höhe der Spekulationssteuer ist vom Verkaufserlös und dem persönlichen Steuersatz abhängig.

In seltenen Fällen muss der Verkäufer die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt entrichten. Üblicherweise wird der Käufer per Kaufvertrag zur Übernahme der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Ist der Käufer aber nicht zahlungsfähig, darf sich das Finanzamt die Steuer vom Verkäufer holen. Dieser kann die Grunderwerbsteuer zwar später vom Käufer zurückverlangen, muss sie aber zunächst entrichten. Die Höhe beträgt in Bayern 3,5 % des Verkaufspreises.