Was ist ein Alleinauftrag?
Der Alleinauftrag ist ein gängiges Vertragsmodell, wenn Verkäufer einen Immobilienmakler beauftragen. Was dieser genau meint und welche Vorteile er für den Kunden bietet, haben wir für Sie zusammengefasst.
Das versteht man unter einem Alleinauftrag
Ein Alleinauftrag besteht darin, dass nur dieser eine Makler berechtigt ist, die Immobilie des Auftraggebers anzubieten und zu vermitteln. Im Unterschied zum einfachen Maklervertrag muss der Immobilienmakler beim Alleinauftrag “in angemessener Weise” tätig werden. Sollte kein triftiger Grund vorliegen, etwa eine fehlende Gewerbezulassung des Maklers oder eine grobe Vernachlässigung seiner vertraglichen Pflichten, kann ein Alleinauftrag auch nicht gekündigt werden. Er läuft nach der vertraglich festgelegten Frist ab, die meist zwischen drei und acht Monaten beträgt.
Unterschiede zum Allgemeinauftrag
Beim einfachen Maklervertrag – oder auch Allgemeinauftrag genannt – entscheidet der Makler selbst, wie viel Aufwand er in die Vermittlung und Präsentation der Immobilie steckt – denn ein konkreter Leistungsumfang wird im einfachen Maklervertrag meist nicht definiert. Sie haben die Möglichkeit, weitere Makler mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu beauftragen oder sich selbst um Interessenten zu bemühen. Hierbei sollten Sie bedenken: Wird eine Immobilie mehrfach in den gleichen Immobilienportalen inseriert, könnte dies unseriös auf potenzielle Käufer wirken. Sind mehrere Maklerunternehmen engagiert, sind die einzelnen Makler meist weniger motiviert, da die Immobilie auch ohne ihr Zutun verkauft werden könnte.
Vorteile des Alleinauftrags für Verkäufer
Ist ein Makler alleine für den Verkauf einer Immobilie zuständig, führt das zu einer hohen Motivation, da er ohne seine Leistung auch keine Provision erzielt. Es liegt allein in seiner Aufgabe, die Immobilie zügig und erfolgreich zu verkaufen. Hierfür betreibt der Makler nicht nur einen hohen Planungs- und Vermarktungsaufwand, sondern setzt auch seine Expertise ein.
Als Verkäufer profitieren Sie von einer strukturierten Vorgehensweise, da Sie nicht zwischen verschiedenen Maklern wechseln müssen, sondern einen Ansprechpartner erhalten. Das gilt auch für potenzielle Kaufanfragen: Bei einem Alleinauftrag sammelt der Makler alle Interessenten und stellt Ihnen diese vor. So erhalten Sie einen genauen Überblick über das Geschehen und können den Status zum Verkauf Ihrer Immobilie einschätzen.
Honorar und Aufwandsentschädigung beim Alleinauftrag
Das Honorar – die Provision – müssen Sie beim Alleinauftrag auch nur dann zahlen, wenn der Makler einen Abschluss erfolgreich erzielt hat. Das heißt: Sein Mitwirken muss kausal mit dem Vertragsabschluss zusammenhängen. Läuft nach drei bis acht Monaten der Alleinauftrag aus und die Immobilie ist nicht verkauft, kann der Makler eine Aufwandsentschädigung für Vermarktung, Inserate oder andere Ausgaben verlangen. Diese wird ebenfalls im Vorfeld vertraglich vereinbart, damit Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.